Martin Böse (Hrsg.), Europäisches Strafrecht. Band 11 der Enzyklopädie Europarecht, herausgegeben von Martin Böse, Gesamtherausgegeben von Armin Hatje, Peter-Christian Müller-Graff, Gesamtschriftleitung: Jörg Philipp Terhechte, Nomos-Verlag Baden-Baden, 2. Auflage 2021, 1.348 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-8487-6473-0, 188.- Euro
„Europäisches Strafrecht“ ist ein Begriff, der erst in jüngster Zeit Eingang in die Rechtspraxis und die Ausbildung von Juristen gefunden hat. Man versteht darunter die Gesamtheit der von der Europäischen Union erlassenen Rechtsakte auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts sowie die Gesamtheit der völkerrechtlichen
Vereinbarungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Strafrechts. In insgesamt 28 Kapiteln werden so unterschiedliche Schwerpunkte wie Grund- und Verfahrensrechte, Einfluss des Europarechts auf das nationale Recht, aber auch die sog. „grenzüberschreitende Kriminalität“ und der europäische Haftbefehl, die europäische Ermittlungsanordnung, Vollstreckungshilfe und Beweisrechtshilfe abgehandelt. Auch polizeiliche Kooperationen sowie Einrichtungen wie Europol, Eurojurist, die Europäische Staatsanwaltschaft, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF u.a. werden vorgestellt.
vor auch in dieser für sie schwierigen Situation) bei Umfragen von hohen Vertrauens- und Zustimmungswerten in der Bevölkerung getragen wird. Es gibt wiederkehrende Berichte über Rassismus und Rechtsextremismus in ihren Reihen, u. a. im Zusammenhang mit privaten Chatgruppen von Polizist*innen, in denen offenkundig Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und mutmaßlich „hochgradig fremdenfeindliche und menschenverachtende“
alsbald wieder beginnen wird. Daher ist die hier vorgestellte Arbeit für Verfahren im Kontext sogenannter „Fernhaltemaßnahmen“ von Bedeutung. Sie befasst sich mit einem Bündel unterschiedlicher polizei- und ordnungsbehördlicher Maßnahmen der sog. „personenbezogenen Gefahrenabwehr“, wozu Gefährderansprache, Meldeauflage, Aufenthaltsverbot, pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen gehören, mit denen Personen vom Aufsuchen bestimmter Örtlichkeiten abgehalten werden sollen – daher der etwas sperrige und sprachlich wenig sensible Begriff der „Fernhaltemaßnahmen“.
seine Vorstellung von Gerechtigkeit durchzusetzen. Eine Vorstellung, die geschult ist an seiner vielschichtigen Lebenserfahrung, an seiner fundierten juristischen Ausbildung an der wohl besten Juraschule der Welt, Harvard, und an seiner in der Folge an seinen Zielen fokussierten Berufstätigkeit. Benjamin Ferencz, er war einer der Chefankläger in den Nürnberger Folgeprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg, der letzte noch lebende;
scheiße. Muss man ganz klar sagen. Ist scheiße. Ist halt scheiße“, wobei dieses Zitat wohl mehr über Désirée Nick aussagt, als über die Lage und Situation von Obdachlosen. Eines ist klar: Frau Nick gibt den Betroffenen keine Stimme, eher im Gegenteil. Sie macht sie zu Objekten ihrer Begierde, sich selbst zur Schau zu stellen. Wohltuend anders ist da der Roman von Markus Ostermair, der denen eine Stimme gibt, die im postmodernen Alltag so leicht übersehen werden.