Ulrich Eisenberg[1]: „Jugendgerichtsgesetz“[2], bearbeitet von Ralf Kölbel[3] ISBN 978-3-406-76758-6, 1634 Seiten, C. H. Beck Verlag, München, Reihe „Beck‘ sche Kurzkommentare“, Band 48, 22. Auflage 2021, 115.- €
Seit der ersten Auflage 1982 hat Ulrich Eisenberg bis zur 20. Auflage 2018 den Beck‘ schen Kurz-Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz in alleiniger Bearbeitung zu einem über alle
jugendstrafrechtlichen Professionen hinweg geschätzten und vielzitierten Standardwerk gemacht. Mit der 21. Auflage (2020) ging die Bearbeitung des Werkes auf Ralf Kölbel über, der auch schon die Bearbeitung des großen Lehrbuchs der „Kriminologie“ im Jahr 2017 (in der 7. Auflage) von Hr. Eisenberg übernommen hatte. Continue reading Ulrich Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, bearbeitet von Ralf Kölbel, rezensiert von Holger Plank
Herausforderung (stehe), auf die sie nicht vorbereitet“ sei und dann betont, dass AfD-nahe Richter und Staatsanwälte durch rechtslastige Ermittlungen und Entscheidungen auffallen, dann greift dies in mehrfacher Hinsicht zu kurz. Zum einen beschäftigt sich Wagner in seinem Buch (dankenswerterweise) gerade nicht nur mit solchen (nicht immer) offensichtlichen Fällen, sondern er geht auch auf die eher subtilen Probleme ein, die sich durch eine in der Struktur konservative Institution wie die Justiz ergeben.
ten Tendenzen von besonderer Bedeutung sind. Stieger widmet sich diesen Trennlinien am Beispiel von Kroatien, Serbien, Bosnien und dem Kosovo. Im Zentrum dieses Buches stehen Städte, die besonders umkämpft waren und in denen heute noch Angehörige verschiedener Ethnien leben. Den Autor beschäftigt dabei die Frage, wie es 26 Jahre nach Ende der Kriege in Kroatien und Bosnien sowie 22 Jahre nach dem Kosovokrieg um das interethnische Zusammenleben dort steht.
mit diesem Titel Interessantes erwarten. In ihrem Vorwort weisen die Verfasser darauf hin, dass die Aktualität dieses Themas dadurch unterstrichen wird, dass „Prognoseinstrumente immer mehr Einzug in die polizeiliche Praxis erhalten.“ In dem vorliegenden Band geht es vor allem um die Prognose personenbezogener Delinquenz, also um Rückfallprognosen.
Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes“ gelobt wurde. Gute Übersichten (z.B. auf S. 32 in der aktuellen Auflage zu den Gesetzeszielen) helfen dabei, das JGG insgesamt besser zu verstehen; insofern kann der Kommentar auch zur Ergänzung in der jugendstrafrechtlichen Lehre verwendet werden und ist insgesamt zu empfehlen.