Kai Müller, Polizeibeamte als Zeugen im Strafverfahren. Vom Ermittler zum Beweismittel. 2., aktualisierte Auflage 2021, 174 S., Boorberg-Verlag, ISBN 978-3-415-06913-8, 19,80 Euro.
Polizeibeamt*innen treten häufiger vor Gericht als Zeug*innen auf. Das Buch hat zum Ziel, sie darauf (besser) vorzubereiten. Der Autor, Kai Müller, war Rechtsanwalt und Strafverteidiger und ist jetzt Dozent in der polizeilichen Fort- und Ausbildung an der Polizeihochschule in Villingen-Schwenningen. Er schreibt in seinem Vorwort, dass er de
n Eindruck habe, dass „auf diesem „polizeilichen Arbeitsfeld“ bei vielen Beamten immer noch Wissenslücken und teilweise auch ein gewisses Maß an Unsicherheit herrschen“. Hieraus erkläre sich das weiterhin ungebrochen große und gerade in den letzten Jahren eher noch gewachsene Interesse von Polizeibeamt*innen an diesem Thema. Dies wirft natürlich die Frage auf, wieso diese „Wissenslücken“ und diese Unsicherheit (nur) bei Polizeibeamt*innen bestehen sollten und (noch wichtiger) wieso dem gerade dort abgeholfen werden muss – und nicht generell bei alle Zeug*innen vor Gericht? Das dadurch ggf. entstehende oder sogar noch vergrößerte Ungleichgewicht zwischen „Alltags“- und „Polizeizeug*innen“ wird leider, und dies muss man gleich zu Beginn betonen, in dem Buch weder behandelt noch auch nur angesprochen, obwohl es für den Ablauf einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung von besonderer Bedeutung ist.
n mit psychisch gestörten Menschen sensibilisiert sein. Das Buch von Lena Posch
strukturelle Fragen im Vordergrund standen (Stichworte: Gewaltmissbrauch, Rassismus, mangelnde Fehlerkultur), blieb die Frage nach den individuellen, d.h. persönlichen Faktoren, die polizeiliches (Gewalt-)Handeln wesentlich beeinflussen, im Hintergrund. Dabei ist jedes menschliche Handeln nicht nur von externen Faktoren beeinflusst, sondern ganz wesentlich von individuellen Merkmalen und Erfahrungen geprägt. Mit dieser Problematik beschäftigt sich das Buch von Laurence Miller, das in seiner umfassenden Darstellung der Thematik wohl als einmalig angesehen werden kann.
nd geht der Frage nach, warum es in manchen Ländern (hier Frankreich) zu Spannungen und gewaltsamen Revolten kommt und in anderen (noch) nicht. Im Besonderen interessiert die Autorin dabei, ob gewisse polizeiliche Handlungspraktiken, beispielsweise routinemäßig durchgeführte Identitätskontrollen, von jungen Menschen mit Migrationshintergrund als diskriminierend empfunden werden und Konsequenzen für deren Einstellung und Kooperation mit der Polizei haben.
Deutschland ist: dem Sportwettbetrug. Zum 01.01.2016 hat der Gesetzgeber die Vorschriften der §§ 265c und 265 d StGB geschaffen, mit denen sich die vorliegende Arbeit beschäftigt. Bestraft werden sollen demnach Spitzensportler*innen des organisierten Sports und diejenigen, die aus der sportlichen Betätigung unmittelbar oder mittelbar Einnahmen von erheblichem Umfang erzielen. Dabei ist schon hier unklar, was Spitzensportler sind, was „organisierter Sport“ und was „Einnahmen in erheblichem Umfang“ sein sollen, oder „was auch immer dies ist im diffusen Entlohnungssystem unterhalb des Berufssports heißen mag“. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Steiner, von dem diese Aussage stammt, hat diese Formel als „eher geeignet für den Gesetzesvollzug durch Sozial- und Steuerbehörden und weniger durch die Organe der Strafverfolgung“ bezeichnet