Kargl, Walter[1]: „Strafrecht. Einführung in die Grundlagen von Gesetz und Gesetzlichkeit“[2] ISBN: 978-3-8487-5162-4, 360 Seiten, Nomos Verlag, Baden-Baden, 2019, 79.- €
„Kargl (…) hat sich seit Mitte der siebziger Jahre mit (strafrechtswissenschaftlichen) Themen (im Kontext von) Jurisprudenz und Psychologie (interdisziplinär) auseinandergesetzt. Fragen wie „Was ist Sozialtherapie?“, „Jurisprudenz der
Geisteskrankheit“, „Kriminalität und Psychoanalyse“, „Kritik des Schuldprinzips“ prägten seine Arbeiten. Bald folgte eine Ausrichtung an Rechtssoziologie und Rechtstheorie (mit Arbeiten zur) „Instrumentalität und Symbolik der positiven Generalprävention“ oder zur „Funktion des Strafrechts in rechtstheoretischer Sicht. (…) Seine (auch in dem zugrundeliegenden Werk durchgängig erkennbare fundierte und mitunter) originelle Sicht eines inter- und intradisziplinär gedeuteten Strafrechts, die sich zugleich durch Begriffsschärfe und an Grundrechten orientierte Zugriffsbegrenzung auszeichnet, ist für sein ebenso umfassendes wie konsequentes Werk prägend.“[3] Man darf ihn schon deshalb als einen wichtigen Vertreter einer umfassend angelegten „Gesamten Strafrechtswissenschaft“ einordnen und muss schon unter diesem Gesichtspunkt einen umfassenden Blick in sein wirklich beeindruckendes (Lehr-)Buch werfen. Continue reading Kargl, Walter: Strafrecht. Einführung in die Grundlagen von Gesetz und Gesetzlichkeit. Rezensiert von Holger Plank
ie gegenwärtig noch deutlich an Intensität und Geschwindigkeit zunehmen, verändern die Risikoperzeption der Menschen und des Gesetzgebers. Ganz allgemein stehen traditionelle Gewissheiten zur Disposition, der gewohnten Erwartbarkeit und Berechenbarkeit wird zunehmend das Fundament entzogen. Die Dynamik der Veränderung findet ihre individuelle Entsprechung in abnehmender Überschaubarkeit und sinkender Erwartungssicherheit.
reagieren sollte. Um diese Frage zu beantworten begnügt sich die Autorin nicht, bereits bestehende Forschungsergebnisse auszuwerten und zu vergleichen, sondern führt eine eigene – recht breit angelegte (n= 350) – empirische Studie durch, in der sie erforscht, „ob innerhalb der informellen Verfahrenserledigung nach § 45 Abs. 1 und Abs. 2 sowie des § 47 Abs. 1 JGG eine Diversionsvariante im Hinblick auf Spezialprävention und Verfahrensökonomie den anderen überlegen ist.“
angezeigt), also nicht zu einem Strafverfahren führte. In der Stichprobe ist das Dunkelfeld etwa sechsmal größer als das Hellfeld. Damit wären es ca. 12.000 Fälle von Polizeigewalt pro Jahr in Deutschland. Strafverfahren gegen Polizistinnen und Polizisten weisen dabei eine auffallend hohe Einstellungs- sowie eine besonders niedrige Anklagequote auf – dies gilt übrigens auch für die USA (S. 60). Das hier besprochene Buch liefert eine gründliche und wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas und gibt Hinweise, wie man Polizeigewalt evaluieren kann.