Lutz Meyer-Goßner[1], Bertram Schmitt[2]. Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen[3]. München; C. H. Beck Verlag; Auflage 2024, ISBN 9783406809842, 2.852 Seiten, 115.- €
Der von Otto Schwarz (bis zur 22. Auflage) begründete, in dessen Nachfolge von Theodor
Kleinknecht, Karlheinz Meyer, bis zur 60. Auflage 2017 von Lutz Meyer-Goßner und seither von Bertram Schmitt (Fn. 2) unter Mitarbeit von Marcus Köhler[4] in der nunmehr 67. Auflage herausgegebene „Kurzkommentar“ zur Strafprozessordnung erscheint regelmäßig jährlich als Band 6 in der Reihe Beck`sche Kurzkommentare des C. H. Beck Verlags. Continue reading Lutz Meyer-Goßner, Bertram Schmitt. Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen. Rezensiert von Holger Plank
Führungsstäben hat, sondern alle anderen BOS sind dabei gefordert. Umso wichtiger ist die frühzeitige gedankliche und fachliche Auseinandersetzung mit der Thematik „Stabseinsatz“, wozu das vorliegende Handbuch einen sehr beachtenswerten Beitrag leistet. Obgleich der Schwerpunkt dabei titelgebend auf der polizeilichen Stabsarbeit liegt, finden sich dennoch auch für andere BOS wertvolle Hinweise.
Familienverband in den eigenen vier Wänden und verfügt größtenteils über einen Schulabschluss …“. So der
Intensität einzusetzen, muss gelernt werden. Dieses Lernen soll durch das an der Hessischen Hochschule der Polizei entwickeltes Modell kommunikativer Deeskalation in alltäglichen Konfliktsituationen (KODIAK) unterstützt werden. Polizeibeamten sollen Fertigkeiten zu entwickeln, um Konflikte in alltäglichen Einsätzen zu bewältigen und zielgerichtet zu deeskalieren. Der hier besprochene Band führt in das Modell und sein wissenschaftliches Fundament ein, liefert aber auch Hinweise und Beispiele zur Umsetzung.
Umbruchstelle im Leben wird die Autorin Lea De Gregorio „verrückt“. Zu viele Gedanken drehen frei in ihrem Kopf, zu viele Fragen rasen ihr durchs Herz, der Schlaf bleibt aus. Es war keine genetisch veranlagte „Sollbruchstelle“, sondern etwas, was jedem von uns passieren kann. Auf den Umbruch folgt, was hierzulande nun mal vorgesehen ist: die Behandlung in der Psychiatrie. Der „Heilung“ geht aber die Entmündigung voraus und begleitet sie. In der Psychiatrie bestimmen, entscheiden, sprechen andere. Man selbst ist Objekt, nicht Subjekt.