Schmidt; Empirische Polizeiforschung XXI, Band 24 Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2018, ISBN 978-3-86676-545-0. € 22,90. 191 Seiten


Wiacek, Martin[1]; Strafbarkeit rechts motivierter Cyberkriminalität in sozialen Netzwerken [2]; ISBN: 978-3-8487-5869-2, 382 Seiten, Nomos-Verlag, Baden-Baden, 2019, Reihe: Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht, Band 11, hrsg. von Prof. Dr. Mark A. Zöller [vgl. Fn. 3], 99.- €

Das Werk, zugleich Diss. iur., von der Universität Trier im Wintersemester 2018/2019[3] angenommen, behandelt ein praktisch eminent bedeutsames Thema in sehr feingliedriger und tiefreichender Analyse. Wie der Autor einführend bemerkt, ist die Arbeit gliederungstechnisch bewusst als „Handbuch“ aufgebaut. Als Zielgruppe des Werkes benennt er gleichermaßen Rechtswissenschaftler, Sozial- und Politikwissenschaftler wie auch Praktiker aus Polizei-, Strafverfolgungs- und anderen Sicherheitsbehörden. Eine durchaus beachtliche Spannbreite für eine Dissertation! Continue reading Martin Wiacek – Strafbarkeit rechts motivierter Cyberkriminalität in sozialen Netzwerken – Rezensiert von: Holger Plank
Ulrich Eisenberg, Ulrich Prof. Dr. em. [1]; Beweisrecht der StPO – Spezialkommentar[2]; ISBN: 978-3-406-70263-1, 1269 Seiten, C. H. Beck Verlag, München, 10. Auflage 2017, 209.- €)

Prof. Dr. em. (2007) Ulrich Eisenberg gehört zu den wenigen Forschern, dessen ehemalige Schüler und wissenschaftliche Mitarbeiter, inzwischen allesamt selbst namhafte Wissenschaftler, ihm inzwischen zwei sehr umfangreiche Festschriften zum 70ten Geburtstag im Jahr 2009[3] und zum 80ten Geburtstag im Jahr 2019[4] gewidmet haben. Diese besondere akademische Ehre und persönliche Wertschätzung ist mehr als nachvollziehbar, gehören doch z. B. seine Grundlagenwerke und Kommentare zur Kriminologie[5], zum Jugendgerichtsgesetz (JGG)[6] und eben zum Beweisrecht der StPO zum „Standardinventar der Professionen“ und setz(t)en auf diesen Gebieten beachtliche Standards. Continue reading Ulrich Eisenberg – Beweisrecht der StPO – Spezialkommentar – Rezensiert von: Holger Plank
Filmen polizeilicher Handlungen
Beim Filmen der Amtshandlung ist das Mitfilmen der einschreitenden Polizisten unvermeidlich; der Zweck des Filmens könnte nicht erreicht werden, wenn etwa die Kamera ständig nur in Richtung des Fußbodens gerichtet sein müsste, um identifizierende Aufnahmen der Polizisten zu verhindern.
Die Staatsgewalt muss bei einem hoheitlichen Einsatz mit Zwangsgewalt akzeptieren, dass diese Vorgänge festgehalten werden, zumal dadurch auch ein gewisser präventiver Effekt gegen allfällige rechtswidrige Übergriffe erreicht wird. auch wenn die Entscheidung aus Österreich stammt, deckt diese sich im Ergebnis doch mit der deutschen Rechtsauffassung.
Entscheidung des BVerfG zur Auswertung sichergestellter Datenträger
Die Auswertung der bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellten Datenträger verletzt den Beschuldigten möglicherweise in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn die Ermittlungsbehörden den Verdacht des Besitzes und des Verbreitens kinderpornographischer Schriften lediglich darauf stützen, dass von einer dem Beschuldigten zuzuordnenden E-Mail-Adresse Bildmaterial mit pornographischem Inhalt verschickt wurde, das jedoch nicht ausschließbar einen Erwachsenen zeigt und hinsichtlich dessen Versendung jedenfalls Verfolgungsverjährung eingetreten wäre. Bei der Folgenabwägung im Rahmen des § 32 Abs. 1 BVerfGG hat das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an einer sofortigen Auswertung der sichergestellten Datenträger hinter dem Interesse des Beschuldigten, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, jedenfalls dann zurückzustehen, wenn eine Verfolgungsverjährung nicht konkret droht.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/19/2-bvr-886-19.php