Markus Möstl / Thomas Schwabenbauer. Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern (Kommentar). C. H. Beck Verlag, München, 2. Auflage 2025, ISBN 978-3-406-81844-8, 2.429 Seiten, 159.- €.
Wohl kaum eine andere Rechtsmaterie ist seit 2017 (infolge des Urteils des BVerfG zum BKAG, 1 BvR 966/09 / 1 BvR 1140/09 vom 20.04.2016) bundesweit derart massiv von Änderungen / massiver Ausweitungen der Befugnisse / dogmatischer Neuausrichtung etc. betroffen, wie das in föderaler Gesetzgebungskompetenz liegende Landespolizeirecht. Das
gilt nicht nur für den Freistaat Bayern, dort aber durch eine Vielzahl von Novellen seit dem Jahr 2017 sicher im Besonderen.[1] Das erklärt wohl auch den Umstand, dass der Kommentierungsumfang der aktuell herausgegebenen 2. Auflage (2025) des Kommentars seit der Erstauflage im Jahr 2022 um stattliche 243 Seiten angewachsen ist.
dieser Frage beschäftigt und eine polizeiliche Unterlassungsanordnung, die letztlich unter Anwendung von Unmittelbarem Zwang mittels einfacher körperlicher Gewalt durchgesetzt worden war (Herunterdrücken der Hand des Klägers, mit welcher er das zur Aufnahme genutzte Mobiltelefon hielt), für rechtswidrig erklärt.
Krankenhäusern oder in Behörden / Ämtern, treffen tagtäglich in einer Vielzahl von im Einzelfall konfliktträchtigen Situationen auf „den Bürger“. Für den professionellen Umgang hiermit benötigen sie dringend empirisch fundierte und praxisorientierte Ratgeber zur Risikoerkennung und zum professionellen Konflikthandling.
Bereich polizeilichen Handels ist davon besonders betroffen, weil der Bürger staatliche Gewalt hier unmittelbar und direkt erfährt (Stichwort: Gewaltmonopol). Gerade bei polizeilichem Handeln sind aber Zweifel an dieser Transparenz angebracht. Die Studie von Felix Rauls beschreibt die Problematik und nährt im Ergebnis diese Zweifel.
Es ist kein „Bericht“, sondern eine schonungslose Analyse dessen, was wir uns im Rahmen des Strafvollzugs leisten – leider ohne dass die wenigsten von uns angemessen darüber informiert sind.