Hartwig Elzermann, Sächsisches Polizeibehördengesetz, 2. Auflage. Wiesbaden, Kommunal- und Schul-Verlag 2024, 334 Seiten, ISBN 978-3-8293-1907-2, 40,00 EUR
Nach der sächsischen Polizeirechtsreform 2019 erschien im darauffolgenden Jahr zügig der erste Kommentar von Hartmut Elzermann zum Sächsischen Polizeibehördengesetz (SächsPBG). Die nun veröffentlichte 2. Auflage bezieht die aktuelle Rechtsprechung und
Literatur seit Erscheinen der Erstauflage ein. Zudem ist die neue „Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung“ (GemVollzVO) mit Text und Kommentierung beinhaltet, nachdem das Sächsische Staatsministerium des Innern nach Inkrafttreten des SächsPBG stattliche fünf Jahre benötigte, um die auf § 9 Abs. 2 SächsPBG beruhende Rechtsverordnung zu herauszugeben. Continue reading Hartwig Elzermann, Sächsisches Polizeibehördengesetz, 2. Auflage. Rezensiert von Karsten Lauber
erschienen ist, dann stellt sich die berechtigte Frage: Warum? Die Antwort lautet: Weil der Inhalt des Buches aktueller denn je ist und die Aussagen noch genauso zutreffen wie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Drucklegung.
Steuerungsfähigkeit von potentiellen Verdächtigen beschäftigen, lehrreiche und daher sehr lesenswerte Buch bietet eine facettenreiche Einführung in verschiedene psychiatrische Störungsbilder.
Jahre in einer geschlossenen Einrichtung verbringen, geraten gängige »Mehr-ist-besser«-Vorstellungen schnell an ihre Grenzen. Als fruchtbare Alternative entwickelt Martin Feißt einen systemtheoretischen Ansatz, der die (in)stabilen Selbst- und Weltverhältnisse in den Blick nimmt. Lebensqualität ist nun vielmehr eine Frage des Kohärenzgefühls – eine Position, die Wissenschaftler*innen, Praktiker*innen und Interessierte gleichermaßen »fürs Leben« lernen lässt“ (Klappentext).
um die Folgen von „Strafen“. Dieses eher pragmatische und unser Gewissen entlastende Verhältnis zur Strafe haben auch die meisten derjenigen entwickelt, die selbst als Richter oder Staatsanwälte strafend arbeiten, die Bestrafung als Polizeibeamte vorbereiten oder als Strafrechtswissenschaftler die Grundlagen für dieses Strafsystem legen. Besonders bei Jugendlichen und Heranwachsenden aber müssten wir uns als Profis dieser individuellen Herausforderung, sowohl das Be-Strafen, als auch die jeweiligen Strafen selbst zu hinterfragen, stellen. Denn bei keiner anderen Personengruppe kann falsches Strafen eine so negative Wirkung haben wie bei Jugendlichen und Heranwachsenden.