Hansjakob, Thomas (+)[1], Gundlach, Thomas[2], Straub, Peter[3]: „Kriminalistisches Denken“[4]. ISBN: 978-3-7832-4060-3, 482 Seiten, Verlag C. F. Müller, Heidelberg, Schriftenreihe Grundlagen der Kriminalistik, 2024, 30.- €)
Seit der 10. Auflage (2016) hat sich nach dem Tod des bisherigen Hrsg. Thomas Hansjakob im Jahr 2018 die Herausgeber- und Autorenschaft dieses praxisorientierten
kriminalistischen Grundlagenwerks und Ratgebers geändert. Die 11. (2020) und die aktuelle 12. Auflage werden nun gemeinsam von Thomas E. Gundlach und Peter Straub verantwortet. Einleitend kann zunächst auf die Besprechung der 10. Auflage von Anne Hammes im PNL verwiesen werden. Continue reading Hansjakob / Gundlach / Straub: Kriminalistisches Denken. Rezensiert von Holger Plank
unrechtmäßiger Gewaltanwendung in Ausübung des Amtes, Korruption, Geheimnisverrat, Strafvereitelung im Amt bis hin zur Mitgliedschaft in (Chat-) Gruppen, in welchen extremistische / diskriminierende Meinungen / Inhalte geteilt werden. Die Anzahl der Fälle ist nicht unerheblich, auch wenn sie in Relation zur Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten bei den Polizeien des Bundes und der Länder insgesamt als „gering“ erscheinen mag.
polizeilichen Gefahrenabwehrrechts und dessen neue zentrale Rolle als kriminalpolizeiliche Zentralstelle im Rahmen der Neuordnung der polizeilichen Bund-Länder-Informationsordnung. Sie arbeitet dabei akribisch einige grundlegende dogmatische Mängel heraus und erkennt signifikanten gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
spielen: Die Möglichkeiten und Grenzen digitaler Tatortrekonstruktion, die Zukunft der Foto- und Videoanalyse und die Zukunft der (digitalen) Gesichtsrekonstruktion.
Inszenierungen darstellen – oder anders formuliert: Verbrechen fasziniert. Odermatt will in seiner Studie der Frage nachgehen, worauf die „unentwegte Faszination des Publikums für filmische Spiegelungen des Rechts“ basiere – und setzt schon hier einen Punkt, der zu hinterfragen ist. Wenn er von „filmischen Spiegelungen“ spricht, aber Filme meint, die gemeinhin dem Genre „Crime“ unterfallen, spiegeln diese nicht Recht, sondern sie stellen fiktive, in der Regel dramaturgisch verzerrte Geschehnisse dar.