VG Karlsruhe 10.12.2018: Anwendbarkeit des Versammlungsgesetz im Vorfeld einer Versammlung

VG Karlsruhe zur Abgrenzung Versammlungsgesetz – Polizeirecht

Das Versammlungsgesetz enthält keine Ermächtigung zu polizeilichen Maßnahmen, die im Vorfeld einer Versammlung ergriffen werden, sodass die Spezialität des Versammlungsgesetzes insoweit Maßnahmen der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Polizeirechts grundsätzlich nicht entgegensteht. Im Einzelfall kann zur Sicherung des Zwecks des Gewahrsams oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Gewahrsam eine Fesselung mittels Schließen gerechtfertigt sein. Zur Begründung von deren Erforderlichkeit bedarf es jedoch einer auf die in Gewahrsam genommene Person bezogenen Prognose, insbesondere konkreter Anhaltspunkte dahingehend, dass die Person Widerstand leisten oder sich gewalttätig verhalten wird.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&az=1%20K%206428/16&nr=26886

OVG Lüneburg 4.2.2019

Entscheidung des OVG Lüneburg zum Umfang eines Platzverweises

  1. Mit dem Begriff des Ortes in § 17 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG wird ein engerer räumlicher Bereich umschrieben. Eine Beschränkung auf ein Gebäude, auf eine Straße oder auf einen Platz ist damit nicht verbunden. Je nach Gefahrenlage kann die Maßnahme auch einen darüberhinausgehenden Bereich betreffen.
  2. Die Störung oder Behinderung der polizeilichen Arbeit kann die Erteilung eines Platzverweises nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG rechtfertigen.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-vwg&showdoccase=1&paramfromHL=true&doc.id=MWRE190000493#focuspoint

Jochen Christe-Zeyse – Kriminalistik und forensische Wissenschaften. Festschrift für Ingo Wirth – Rezensiert von: Holger Plank

Christe-Zeyse, Jochen Dr.[1] (Hrsg.); Kriminalistik und forensische Wissenschaften. Festschrift für Ingo Wirth[2]; ISBN: 978-3-89574-941-4, 452 Seiten, erschienen im Verlag Dr. Köster, Berlin, Schriftenreihe Polizei, 2018, 59,80 €

Im Rahmen des 11. Tages der Wissenschaft der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, den der Förderverein der FH im November 2017 unter dem Motto „Kriminalistik und forensische Wissenschaften“ in Oranienburg veran­stal­tete, wurde auch der Dipl.-Kriminalist (HU Berlin, Sektion Kriminalistik) Prof. Dr. med. Dr. phil. Ingo Wirth[3] in den Ruhestand verab­schiedet. Continue reading Jochen Christe-Zeyse – Kriminalistik und forensische Wissenschaften. Festschrift für Ingo Wirth – Rezensiert von: Holger Plank