Uwe Füllgrabe – Psychologie der Eigensicherung. Überleben ist kein Zufall – Rezensiert von: Thomas Feltes

Füllgrabe, Uwe; Psychologie der Eigensicherung. Überleben ist kein Zufall; Richard Boorberg Verlag, 2019, 8., aktualisierte und erweiterte Auflage, 348 S.; ISBN 978-3-415-06486-7, gebunden 34,90 Euro, als e-Book 33.- Euro.

Wenn ein Buch damit beworben wird, dass es eine „Tatsache“ sei, „dass sich in der letzten Zeit nicht nur Angriffe auf Polizisten häufen, sondern auch auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte“ und dies die Notwendigkeit dieses Buches belege, dann wird man als Kriminologe hellhörig. Denn der Anstieg, von dem hier ausgegangen wird, ist nicht belegt, wird aber oft (vor allem von Polizeigewerkschaften) behauptet. Angestiegen ist sicherlich die öffentliche Wahrnehmung dieses Problems, und angestiegen sind auch die Klagen von Polizeibeamt*innen und Einsatzkräften über Gewalt im Einsatzalltag. Continue reading Uwe Füllgrabe – Psychologie der Eigensicherung. Überleben ist kein Zufall – Rezensiert von: Thomas Feltes

Horst Dilling, Harald J. Freyberger (Hrsg.) – Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen – Rezensiert von: Thomas Feltes

Dilling, Horst; Freyberger, Harald J. (Hrsg.); Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen. Mit Glossar und Diagnostischen Kriterien sowie Referenztabellen ICD-10 vs. ICD-9 und ICD-10 vs. DSM-IV-TR von WHO – World Health Organization; ISBN 9783456859927. 9., aktualisierte Auflage entsprechend ICD-10 GM 2019, 528 Seiten, 36,95 Euro

Psychische Störungen sind nicht nur in der Bevölkerung weitaus verbreiteter, als allgemein angenommen. Bundesweit erfüllt mehr als jeder vierte Erwachsene im Zeitraum eines Jahres die Kriterien einer psychischen Erkrankung. Für die knapp 18 Millionen Betroffenen und ihre Angehörigen ist eine psychische Erkrankung mit massivem Leid verbunden und führt oft zu schwerwiegenden Einschränkungen im sozialen und beruflichen Leben. Zu den häufigsten Erkrankungen zählen Angststörungen (15,4 %), gefolgt von affektiven Störungen (9,8 %) und Störungen durch Alkohol- oder Medikamentenkonsum (5,7 %). Psychische Erkrankungen zählen in Deutschland nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bösartigen Neubildungen und muskulären Erkrankungen zu den vier wichtigsten Ursachen für den Verlust gesunder Lebensjahre. Menschen mit psychischen Erkrankungen haben zudem im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung eine um 10 Jahre verringerte Lebenserwartung[1]. Continue reading Horst Dilling, Harald J. Freyberger (Hrsg.) – Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen – Rezensiert von: Thomas Feltes

Christian Boulanger, Julika Rosenstock, Tobias Singelnstein (Hrsg.) – Interdisziplinäre Rechtsforschung – Rezensiert von: Hannah Espín Grau

Boulanger, Christian; Rosenstock, Julika; Singelnstein, Tobias (Hrsg); Interdisziplinäre Rechtsforschung; 2019, VS Verlag für Sozialwissenschaften, ISBN 978-3-658-21989-5, 316 Seiten

[1]              Im deutschsprachigen Raum haben zwischen 2008 und 2018 vier Konferenzen zur interdisziplinären Rechts­forschung stattgefunden; zuletzt in Basel unter dem Titel „Abschaffung des Rechts?“.

„Ein historischer Blick zeigt, dass Rechtsnormen als Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzungen, Wertverschiebungen und Kräfteverhältnisse zu sehen sind“, so Gesine Fuchs in ihrem Beitrag zum gerade erschienenen Sammelband „Interdisziplinäre Rechtsforschung“[1] (herausgegeben von Julika Rosenstock, Christian Boulanger und Tobias Singelnstein). In diesem Satz spiegelt sich die Notwendigkeit und die Relevanz des von den Herausgeber*innen erklärten Ziels wieder, wissenschaftliche Debatten über Recht aus unterschiedlichen Disziplinen zusammenzuführen. Continue reading Christian Boulanger, Julika Rosenstock, Tobias Singelnstein (Hrsg.) – Interdisziplinäre Rechtsforschung – Rezensiert von: Hannah Espín Grau

Tasia Tamara Walter – Der Staat als Sicherheitsgarant? – Rezensiert von: Holger Plank

Walter, Tasia Tamara Dr. [1]; Der Staat als Sicherheitsgarant?; Sicherheitsverständnisse, Sicherheitserwartungen und Sicherheitsverheißungen des Staates im Umgang mit neuen terroristischen Bedrohungslagen des 21. Jahrhunderts[2]; (ISBN: 978-3-8288-4083-6, 134 Seiten, Nomos Verlag (in Gemeinschaft mit Brockhaus / Commission Tectum), Baden-Baden, 2019, 34.- €)

Das Buch, zugleich im Jahr 2017 von der Juristischen Fakultät der Universität Gießen angenommene Dissertation der Verfasserin, widmet sich in sehr inte­ressanter interdisziplinär historischer / soziologischer / rechts­wis­sen­schaftlich-dog­ma­tischer Anlage dem angesichts zunehmend amorpher gesell­schaftlicher Ri­si­ken / ter­roristischer Bedroh­ungen immer bedeutsamer wer­denden Spannungs­feld zwi­schen den beiden Polen Freiheit und Sicherheit in modernen rechts­staatlich-demo­kratischen Gesell­schaften. Continue reading Tasia Tamara Walter – Der Staat als Sicherheitsgarant? – Rezensiert von: Holger Plank

LVerfG Sachsen-Anhalt: Polizeikennzeichnung in Sachsen-Anhalt ist „geeignet, erforderlich und angemessen“

Tragen von Namensschildern durch Polizeibeamte ist verfassungsgemäß

Das Landesverfassungsgericht hat mit am 07. Mai 2019 verkündetem Urteil die am 21. Juli 2017 bzw. 01. Juli 2018 in Kraft getretenen Regelungen des § 12 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) zur Pflicht der Polizeibeamten zum Tragen von Namens- und Dienstnummernschildern für verfassungsgemäß erklärt. Es hat damit einen Normenkontrollantrag der Mitglieder der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt zurückgewiesen.

Die angegriffenen Normen seien der Strafverfolgungsvorsorge im Vorfeld eines Straftatverdachts zuzuordnen und unterfielen damit der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 des Grundgesetzes. Da der Bund insoweit keine Regelungen getroffen habe, sei der Landesgesetzgeber befugt, Regelungen zur Strafverfolgungsvorsorge durch Kennzeichnungspflichten für Polizeibeamte zu treffen. Das Landesverfassungsgericht bejahte einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Verpflichtung zum Tragen des Namensschildes. Jener sei jedoch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers verfassungsrechtlich durch das Allgemeininteresse an der Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen gerechtfertigt. Eine Restgefahr aus einer Kenntnis von Dritten vom Namen eines Polizeibeamten gehe nicht über die Risiken des Berufs hinaus, die jedem Polizeibeamten, der diesen Beruf ergreift, bekannt und im Rahmen seines Dienstverhältnisses zumutbar seien. Ob die Pflicht zum Tragen eines Dienstnummernschildes und der taktischen Kennzeichnung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle, ließ das Landesverfassungsgericht offen. Ein solcher wäre jedenfalls ebenfalls gerechtfertigt, weil eine Pflicht zu einer solchen pseudonymen Kennzeichnung von geringerem Gewicht im Vergleich mit der namentlichen Kennzeichnung sei. Einen Eingriff in die Menschenwürde der betroffenen Polizeibeamten durch die Kennzeichnungspflicht hat das Gericht verneint; die Anonymität gehöre nicht zu dem durch Art. 4 der Landesverfassung geschützten Bereich der Menschenwürde.

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=902873&identifier=14435c9a395fe57f68f2b9df1b4f19d9

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